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   BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88   

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https://dejure.org/1993,6688
BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88 (https://dejure.org/1993,6688)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1993 - IX R 96/88 (https://dejure.org/1993,6688)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1993 - IX R 96/88 (https://dejure.org/1993,6688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versteuerung des Nutzungswerts bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in einem Einfamilienhaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Da den Klägern aus der Überlassung des Einfamilienhauses und der Wohnung auf der Hofstelle keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen seien, könnten sie weder die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG für die Wohnung im Einfamilienhaus von 5000 DM geltend machen, noch könnten sie nach dem Senatsurteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) den Nutzungswert der Wohnung auf der Hofstelle als dauernde Last bei den Sonderausgaben abziehen.

    Die Überlassung der Wohnung konnte nicht Inhalt einer Sachleistung des Klägers an seine Mutter als dauernde Last sein, weil der Nutzungswert der von dem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung nicht den Klägern, sondern nach den unter 1. dargestellten Grundsätzen gemäß § 21 Abs. 2 EStG der Mutter zuzurechnen war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/ NV 1990, 628).

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Komme der Berater der Nachweispflicht nicht nach, sei dies ein grobes Verschulden bei der Anfertigung der Steuererklärung, das den Klägern nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Februar 1983 IV R153/80 (BFHE 137, 547, BStBl II1983, 324) zuzurechnen sei.
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Die gesicherte Rechtsposition kann der Nutzende durch die Einräumung eines sachenrechtlichen Nutzungswerts (z.B. dingliches Wohnrecht) oder eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts (z.B. aufgrund eines Leihvertrags) erlangen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Ist im Streitfall der Nutzungswert der Wohnung im Einfamilienhaus nicht den Klägern, sondern der Tochter gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen, können die Kläger mangels Einkunftserzielung keine Werbungskosten einschließlich des Abzugs erhöhter Absetzungen gemäß § 7b EStG geltend machen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 6. August 1985 IX R 11/84, BFH/NV 1986, 326).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90

    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Überläßt ein Eigentümer eine Wohnung in einem Einfamilienhaus unentgeltlich in der Weise, daß der Nutzende die Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat, so hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Nutzende den Nutzungswert zu versteuern (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 131/90, BFHE 170, 165, BStBl II 1993, 490, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 131/90

    Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Überläßt ein Eigentümer eine Wohnung in einem Einfamilienhaus unentgeltlich in der Weise, daß der Nutzende die Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat, so hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Nutzende den Nutzungswert zu versteuern (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 131/90, BFHE 170, 165, BStBl II 1993, 490, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Die Überlassung der Wohnung konnte nicht Inhalt einer Sachleistung des Klägers an seine Mutter als dauernde Last sein, weil der Nutzungswert der von dem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung nicht den Klägern, sondern nach den unter 1. dargestellten Grundsätzen gemäß § 21 Abs. 2 EStG der Mutter zuzurechnen war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/ NV 1990, 628).
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Eine besondere Form ist für die Vereinbarung eines Leihverhältnisses nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.1985 - IX R 11/84

    Zurechnung des Nutzungswertes einer unentgeltlich überlassenen Wohnung zur

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88
    Ist im Streitfall der Nutzungswert der Wohnung im Einfamilienhaus nicht den Klägern, sondern der Tochter gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen, können die Kläger mangels Einkunftserzielung keine Werbungskosten einschließlich des Abzugs erhöhter Absetzungen gemäß § 7b EStG geltend machen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 6. August 1985 IX R 11/84, BFH/NV 1986, 326).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Da der Nutzungswert der dort überlassenen Wohnung aufgrund der gesicherten Rechtsposition von vornherein der Altenteilerin zuzurechnen war (so der Senat unter Nr. 1 der Gründe der vorzitierten Entscheidung), war es im dortigen Fall systemgerecht, beim Übernehmer keinen Abzug eines Nutzungswerts zuzulassen (vgl. zum Verständnis der damaligen Rechtslage auch BFH-Urteil vom 21.09.1993 - IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307); eine u.a. auch an der früheren Nutzungswertbesteuerung orientierte Begründung liegt dem Senatsurteil vom 26.07.1995 - X R 91/92 (BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836) zugrunde, mit dem der Abzug des Mietwerts als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgelehnt wurde (s.a. Senatsbeschluss vom 18.10.2013 - X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 13).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93

    Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

    Dann wäre zu prüfen, ob Tochter und Schwiegersohn des Klägers über eine gesicherte Rechtsposition verfügten, die sich auch aus einem formlos begründeten Leihverhältnis ergeben kann (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366; vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, 207, BStBl II 1984, 371; vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 28. Januar 1992 IX R 144/86, BFH/NV 1992, 587; vom 21. September 1993 IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307).
  • BFH, 25.07.1995 - IX R 66/93

    Ablösung eines Wohnrechts und anschließende Vermietung

    Erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG kann der Steuerpflichtige nur insoweit geltend machen, als er das Gebäude zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1, 21 EStG) nutzt (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90

    Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den

    Eine gesicherte Rechtsposition kann sich aber auch aus einem Leihverhältnis ergeben, das keiner Form bedarf und auch durch schlüssiges Verhalten begründet werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366; in BFHE 140, 203, 207, BStBl II 1984, 371; BFH/NV 1986, 456; BFH/NV 1992, 587, und vom 21. September 1993 IX R 96/88, BFH/NV 1994, 307).
  • FG München, 14.02.1997 - 13 K 1134/94

    Antrag auf Sonderabgabenabzug durch die Einräumung eines Wohnrechts;

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